Beschäftigte mit betrieblicher Altersversorgung in Dtl. nach Betriebsgröße 2019
Es zeigt sich, dass in der Privatwirtschaft eine positive Korrelation zwischen der Betriebsgröße und der Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung besteht. Während der Anteil der Beschäftigten, der im Jahr 2019 bAV-Anwartschaften erworben hat, in Betriebsstätten mit weniger als 10 Arbeitnehmern bei etwa 29 Prozent liegt, erwarben in Betrieben mit 50 und mehr Beschäftigten mindestens 48 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine bAV-Anwartschaft. Für Betriebe mit mehr als 1.000 Beschäftigten liegt dieser Anteil sogar bei 88 Prozent.